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Informationen zum Schwanger­schafts­abbruch

Eine unerwartete Schwangerschaft ist für die Betroffene(n) immer eine sehr belastende Situation, in der ein innerer Prozess bis zur endgültigen Entscheidung Raum und Zeit braucht.

Wünschenswert ist natürlich gerade auch aus ärztlicher Sicht die Entscheidung für das Austragen der Schwangerschaft. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, sollten Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle wenden und sich von Ihrem Arzt beraten lassen.

Die rechtliche Situation in Deutschland ist wie folgt: Eine Schwangerschaft stellt ein hohes ethisches Gut dar, ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtlich eine Straftat und rechtswidrig. Deshalb ist der Umgang mit einem Schwangerschaftskonflikt im Strafgesetzbuch unter den Paragrafen §218f geregelt, der genaue Vorgaben macht. Unter bestimmten Voraussetzungen, der medizinischen und kriminologischen Indikation oder im Rahmen der Beratungsregelung, bleibt er straffrei. Ein alter Name für den Schwangerschaftsabbruch war "Abtreibung", dieser Sprachgebrauch ist heute überholt. Nach einer Beratung und angemessenen Warte- und Entscheidungszeit wird der Abbruch einer Schwangerschaft heute von erfahrenen Ärzten entweder medikamentös oder per Operation durchgeführt.

Staatlich zugelassene Beratungsstellen nach der Beratungsregelung für Schwangerschaftskonflikte können Ihnen bei der Entscheidungsfindung und in der Umsetzung weiterhelfen. Geeignete Beratungsstellen in ihrer Nähe finden sie unter dem Menüpunkt Beratungsstellen. Bekannte Beratungsstellen sind unter:  Pro Familia, Donum Vitae und viele weitere Frauenberatungsstellen. Für den Fall dass Sie zum Abbruch der Schwangerschaft tendieren erhalten sie alle konkreteren Informationen von ihrer Beratungsstelle. Nach einer Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung und Sie können frühestens nach 3 Tagen (72 Stunden) einen Schwangerschaftsabbruch per Operation oder Medikamenteneinnahme durchführen. Dabei ist immer der schriftliche Nachweis ihrer Blutgruppe und die Vorlage der Beratungsbescheinigung erforderlich.         

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden in Härtefällen durch ihr Bundesland und ihre Krankenkasse übernommen. Bei ihrer Krankenkasse prüft ein Sachbearbeiter nach Vorlage des Beratungsscheins ihre Einkommensverhältnisse anhand von Einkommensnachweisen. Hierzu empfielt es sich mit der eigenen Krankenkasse direkt telefonisch Kontakt aufzunehmen und wegen der Dringlichkeit die Kostenübernahmebescheinigung im Original selbst abzuholen oder zuschicken zu lassen / sich vorab als Beleg eventuell schon einmal zumailen zu lassen. Falls keine Kostenübernahme vorliegt, kostet der operative wie auch der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch zwischen 390 und 700 Euro. Die Kosten müssen Sie selbst tragen.

Die Adressen aller Schwangerschafts-Beratungsstellen in Deutschland sortiert nach der Entfernung zu ihrem Wohnort hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Sie erstellt. 

Adressen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in ihrer Nähe

Wenn Sie ihre PLZ bei der Suche eingeben sind die Suchergebnisse nach der Entfernung zu ihrem Wohnort sortiert. In den Beratungsstellen erhalten sie telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin.

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